Eltern sind für das Schulleben sehr wichtig und sollen der Schule in allen Bereichen, die mit Unterricht, Erziehung oder Verwaltung zu tun haben, unterstützend zur Seite stehen. Eltern und Schüler sollen sich mit unserer Schule identifizieren und ein Stück Mitverantwortung tragen.

 

Elternrechte und -pflichten

Durch die Elternvertretungen an unserer Schule werden Sie an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. Die Elternvertretungen sollen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung der Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen. Elternvertretungen sind:

  • Klassenelternversammlung (KEV)
  • Schulelternbeirat (SEB)

Darüber hinaus gibt es für Sie auch die Möglichkeit in folgenden beiden Gremien aktiv zu werden:

  • Regionalelternbeirat
  • Landeselternbeirat

Aufgaben der Klassenelternversammlung (KEV)

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Eltern und Lehrkräften der Klasse
  • Beratung und Unterstützung in wesentlichen klassenbezogenen Fragen der Erziehung und des Unterrichts

 

Aufgaben der Klassenelternsprecher/innen

  • Einladung zur Klassenelternversammlung (KEV) in Absprache mit der Klassenleitung
  • Leitung der KEV
  • Durchführung der Beschlüsse der KEV
  • Beratende Teilnahme an Klassen- und Stufenkonferenzen
  • Vertretung der KEV gegenüber der Schule und den Lehrkräften

 

Weitere Informationen zum Thema finden sie hier